"Gesundheit ist der Sonnenschein der Seele." (Edward Young)
Naturheilpraxis Elke Kulms
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen einige der von mir angewandten Methoden kurz vorstellen.
Nach einem ausführlichen Erstgespräch wählen wir eine individuell auf Ihre Beschwerden gerichtete Therapie aus.
Hierbei kann auch eine Kombination mehrerer Methoden sinnvoll sein.
Irisdiagnose (Iridiologie)
Aus naturheilkundlicher Sicht soll sich der gesamte Organismus mit seinen Organen in der Iris widerspiegeln. Die Betrachtung des Aussehens und der Veränderungen der Iris sollen Erkenntnisse liefern, die aus iridologischer Sicht das Ergebnis Ihrer Patientenbefragung (Anamnese) für bestimmte weiterführende Maßnahmen unterstützen können.
Die Irisdiagnose bezieht sich auf Veränderungen der Iris, die konstitutionell oder durch Krankheitsprozesse bedingt sein sollen. Eine Anerkennung der naturheilkundlichen Methode durch die evidenzbasierte Medizin, landläufig Schulmedizin genannt, liegt nicht vor. Ausreichende naturwissenschaftliche Studien zur Validität des Verfahrens sind nicht gegeben. Ich sehe die Irisdiagnose als ergänzendes Diagnoseverfahren.
Ohrakupunktur
Die Ohrakupunktur ist eine Diagnose- und Therapieform mit langer Tradition.
Ihre Wurzeln reichen zurück bis ins Altertum zu Hippokrates.
Das Besondere der Behandlung über das Ohr ist die Unmittelbarkeit der Wirkung des ausgeübten Reizes.
Die Ohrakupunktur ist ungiftig und nebenwirkungsfrei. Angesichts einer ständig steigenden Zahl von Menschen, die aufgrund von Allergien oder aus anderen Gründen keine Medikamente einnehmen möchten oder der Schulmedizin kritisch gegenüberstehen, kann die Behandlung mittels der Ohrakupunktur eine Alternative zur bisherigen Behandlung sein.
Neben der Irisdiagnose dient sie mir als weiteres Mittel zur Diagnosestellung und kann sie erweitern bzw. präzisieren.
Homöopathie
"Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt"
Die Gabe eines Mittels, das beim Gesunden bestimmte Symptome hervorruft, wird in verdünnter (bzw. aus homöopathischer Sicht potenzierter) Form eingesetzt um beim Kranken ähnliche Symptome zu lindern. Hierbei wird immer der ganze Mensch behandelt und dessen individuelle Situation soweit wie möglich erfaßt.
Von der evidenzbasierten Medizin wird die Homöopathie kaum anerkannt. Der Gesetzgeber erkennt sie dagegen als besondere Therapierichtung an, hat die Homöopathie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, und monographiert die Inhaltsstoffe, regelt auch die Qualitätsparameter.
Pflanzenheilkunde
Schon seit Jahrtausenden nutzt der Mensch die Heilkraft der Pflanzen. Sie dienen auch vielen modernen Arzneimitteln als Vorbild. Richtig eingesetzt haben sie sich zur Behandlung akuter, chronischer oder altersbedingter Krankheiten als nebenwirkungsarme Alternative bewährt.
Die Phytotherapie, auch Pflanzenheilkunde genannt, gehört zu den vom Gesetzgeber anerkannten besonderen Therapierichtungen. Sie wird gerade in Deutschland auf einem sehr hohen Niveau wissenschaftlich erforscht und weiterentwickelt.
Anthroposophische Medizin
Jeder Mensch hat seine individuelle Konstitution. Krankheit ist eine Störung des inneren Gleichgewichts von Körper, Seele und Geist. Durch die Therapie sollen die gesunden Resourcen angesprochen und die Selbstheilungskräfte des Erkrankten gefördert werden.
Die anthroposophische Medizin ist nicht Bestandteil der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin genannt. Der Gesetzgeber stuft sie aber, wie auch die Homöopathie als besondere anerkannte Therapierichtung ein. Zum Teil werden anthroposophische Arzneimittel auch nach homöopathischen Regeln gefertigt.
Spagyrik
"Trennen und wieder zusammenfügen."
Pflanzliche, mineralische oder tierische Substanzen werden in mehrstufigen Aufbereitungsprozessen zu sog. "veredelten" Arzneimitteln verabeitet, die die Selbstheilungskräfte des Körpers stärken sollen.
Es handelt sich hier um Erfahrungsheilkunde, die von Zimpel und seinen Schülern in die Naturheilkunde eingeführt wurde, wo sich alchemistische Überlegungen mit Grundprinzipien der Homöopathie verquicken. Folgerichtig ordnet der Gesetzgeber die Spagyrika auch den Homöopathika und damit den anerkannten besonderen Therapierichtungen zu.
Behandlungskosten
Ich orientiere mich bei den Kosten für die Behandlung an der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Von der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung werden die Kosten für die Behandlung zumeist ganz oder teilweise übernommen, von den gesetzlichen Kassen werden sie in der Regel nicht erstattet.